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   LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 SO 328/12   

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https://dejure.org/2013,31678
LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 SO 328/12 (https://dejure.org/2013,31678)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.09.2013 - L 4 SO 328/12 (https://dejure.org/2013,31678)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. September 2013 - L 4 SO 328/12 (https://dejure.org/2013,31678)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 107.72

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Kriegsopferfürsorgebehörden bei Anstaltsaufnahme

    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 SO 328/12
    Denn unter dem "Ort" i. S. v. § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I ist die jeweilige politische Gemeinde zu verstehen und nicht ein bestimmtes Haus oder gar eine bestimmte Wohnung (vgl. BVerwGE 42, 196, 198; BayVGH FEVS 51, 517; Urteil vom 8. Dezember 2000 - 12 B 99.2973 -, juris).

    "Soll daher eine Entlastung der Anstaltsorte erreicht werden, so muss nicht nur die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts durch das Eintreten in die Anstalt außer Betracht bleiben, sondern auch die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts am Anstaltsort, sofern hierfür die Absicht des Eintretens in die Anstalt maßgebend ist, es sei denn - was hier aus tatsächlichen Gründen ohne Bedeutung ist -, der Aufenthalt am Anstaltsort vor Anstaltsaufnahme ist von vornherein auf nicht unerhebliche Dauer angelegt, oder es ist unsicher, wie der Wunsch nach Eintritt in eine Anstalt verwirklicht werden kann" (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1973, BVerwGE 42, 196, 198).".

  • VG Bremen, 31.05.2011 - 5 K 2728/04
    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 SO 328/12
    Insoweit können Nichtsesshafte trotz des Fehlens einer festen Unterkunft einen gewöhnlichen Aufenthalt an einem Ort begründen, auch wenn die Wohnverhältnisse möglicherweise nur unzureichend sind, wie z.B. in einem Obdachlosenasyl (vgl. VG Bremen, Urteil vom 31. Mai 2011 - 5 K 2728/04 - juris Rn. 21; Böttiger a. a. O.).
  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98

    Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 SO 328/12
    Nach der in der Rechtsprechung weithin akzeptierten Formel des BVerwG (Urteil vom 18. März 1999 - BVerwG 5 C 11.98 - juris Rdnr. 10; vom 6. Oktober 2003 - 5 B 92/03 - juris Rdnr. 5 f. - FEVS 56, 300) ist ein gewöhnlicher Aufenthalt durch einen zukunftsoffenen Verbleib bis auf weiteres sowie durch den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen an diesem Ort gekennzeichnet.
  • LSG Bayern, 21.06.2012 - L 8 SO 132/10

    Erstattungsanspruch gegen den Sozialhilfeträger nach § 106 Abs. 3 SGB XII, der

    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 SO 328/12
    Entscheidend für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts sind die näheren Umstände der Unterkunft und des Aufenthalts sowie die Qualität und Quantität der am Aufenthaltsort entstandenen persönlichen Bindungen (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Juni 2012 - L 8 SO 132/10 - juris Rdnr. 102; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Februar 2012 - L 8 SO 1/10 - juris Rdnr. 40).
  • BVerwG, 06.10.2003 - 5 B 92.03

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung; Zuweisung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 SO 328/12
    Nach der in der Rechtsprechung weithin akzeptierten Formel des BVerwG (Urteil vom 18. März 1999 - BVerwG 5 C 11.98 - juris Rdnr. 10; vom 6. Oktober 2003 - 5 B 92/03 - juris Rdnr. 5 f. - FEVS 56, 300) ist ein gewöhnlicher Aufenthalt durch einen zukunftsoffenen Verbleib bis auf weiteres sowie durch den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen an diesem Ort gekennzeichnet.
  • LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 168/10

    Erstattungsanspruch des vorläufig leistenden Sozialhilfeträgers gegen den

    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 SO 328/12
    Diese Verwaltungsregelung kann an der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung aber nichts ändern, sondern hat allenfalls Bedeutung für die Prozessführungsbefugnis (so zutreffend HLSG, Urteil vom 20. März 2013, L 6 SO 168/10, Seite 7).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - L 8 SO 1/10

    Bestimmung des endgültigen Sozialleistungsträgers bei vorläufiger Erbringung von

    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 SO 328/12
    Entscheidend für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts sind die näheren Umstände der Unterkunft und des Aufenthalts sowie die Qualität und Quantität der am Aufenthaltsort entstandenen persönlichen Bindungen (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Juni 2012 - L 8 SO 132/10 - juris Rdnr. 102; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Februar 2012 - L 8 SO 1/10 - juris Rdnr. 40).
  • VGH Bayern, 29.07.1999 - 12 B 97.3431
    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 SO 328/12
    Diese Rechtsprechung hat in der Folge sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur Zustimmung gefunden (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 21. Juli 1989, Bf IV 48/89, juris; BayVGH, Urteil vom 29. Juli 1999, 12 B 97.3431, FEVS 51, 517 = juris Rdnr. 26 ff. m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 21.07.1989 - Bf IV 48/89

    Örtliche Zuständigkeit des Kriegsopferfürsorgeträgers - gewöhnlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 SO 328/12
    Diese Rechtsprechung hat in der Folge sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur Zustimmung gefunden (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 21. Juli 1989, Bf IV 48/89, juris; BayVGH, Urteil vom 29. Juli 1999, 12 B 97.3431, FEVS 51, 517 = juris Rdnr. 26 ff. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 08.12.2000 - 12 B 99.2973
    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 SO 328/12
    Denn unter dem "Ort" i. S. v. § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I ist die jeweilige politische Gemeinde zu verstehen und nicht ein bestimmtes Haus oder gar eine bestimmte Wohnung (vgl. BVerwGE 42, 196, 198; BayVGH FEVS 51, 517; Urteil vom 8. Dezember 2000 - 12 B 99.2973 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 2635/17
    Entscheidend sind die näheren Umstände des Einzelfalles im Hinblick auf Unterkunft und Aufenthalt sowie die Qualität und Quantität der am Aufenthaltsort entstandenen persönlichen Bindungen (Hessisches LSG 18.09.2013 - L 4 SO 328/12 - juris Rn. 26; Bayerisches LSG v. 21.06.2012 - L 8 SO 132/10 - juris Rn. 102; LSG Sachsen-Anhalt 08.02.2012 - L 8 SO 1/10 - juris Rn. 40).

    Ein zeitlich unbedeutender Aufenthalt von Stunden oder Tagen reicht für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts daher regelmäßig nicht aus (Hessisches LSG 18.09.2013 - L 4 SO 328/12 - juris Rn. 26; vgl. dazu auch die Kommentierung zu § 106 SGB XII Rn. 44; Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl., § 98 Rn. 23).

  • LSG Hessen, 05.07.2017 - L 4 SO 110/15
    Das Landessozialgericht hat die Berufung mit Urteil vom 18. September 2013 (Az. L 4 SO 328/12) zurückgewiesen und ausgeführt, bis zum 15. April 2010 habe der Hilfebedürftige seinen gewöhnlichen Aufenthalt in E-Stadt gehabt; in der Folge habe er zunächst keinen gewöhnlichen Aufenthalt begründet.
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